VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zu den PEPP-Tagesentgelten abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
Fußnoten
Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2024 ist für dieses Zusatzentgelt das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der Budgetvereinbarung 2024 weiter zu erheben. Bei fehlender Budgetvereinbarung 2023 ist für dieses Zusatzentgelt das bewertete Zusatzentgelt ZP08 in Höhe von 70 Prozent der im PEPP-Katalog 2022 bewerteten Höhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der Budgetvereinbarung 2023 weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE: ZE2024-202Dieselben OPS-Kodes lösen im DRG-System ZE2024-202 aus. Dieses ZP gilt in der Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP-Entgeltkatalog, Anlage 4).