VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zu den PEPP-Tagesentgelten abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
Fußnoten
Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2021 ist für dieses Zusatzentgelt das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der Budgetvereinbarung 2021 weiter zu erheben. Bei fehlender Budgetvereinbarung 2020 ist für dieses Zusatzentgelt das bewertete Zusatzentgelt ZP62 in Höhe von 70 Prozent der im PEPP-Katalog 2019 bewerteten Höhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der Budgetvereinbarung 2020 weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE: ZE2021-172Dieselben OPS-Kodes lösen im DRG-System ZE2021-172 aus. Dieses ZP gilt in der Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP-Entgeltkatalog, Anlage 4).