VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zu den PEPP-Tagesentgelten abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
Fußnoten
Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2020 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE: ZE2020-144Dieselben OPS-Kodes lösen im DRG-System ZE2020-144 aus. Dieses ZP gilt in der Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP-Entgeltkatalog, Anlage 4).