VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zu den PEPP-Tagesentgelten abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
Fußnoten
Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2019 ist für dieses Zusatzentgelt das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der Budgetvereinbarung 2019 weiter zu erheben. Bei fehlender Budgetvereinbarung 2018 ist für dieses Zusatzentgelt das bewertete Zusatzentgelt ZP17 in Höhe von 70 Prozent der im PEPP-Katalog 2017 bewerteten Höhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der Budgetvereinbarung 2018 weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE: ZE2019-148Dieselben OPS-Kodes lösen im DRG-System ZE2019-148 aus. Dieses ZP gilt in der Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP-Entgeltkatalog, Anlage 4).