ZE98.1 240 mg bis unter 300 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
7 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP37.10ZP37.11ZP37.12+4In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP37.10, ZP37.11, ZP37.12, ZP37.13, ZP37.14, ZP37.15, ZP37.16 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE98.1 · 7.450,39 € × 17.450,39 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP37.10 · 3.124,36 € × 13.124,36 € −4.326,03 €
Zusatzentgelt7.450,39 €

Auslösende OPS-Kodes7