ZE98.1 240 mg bis unter 300 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
7 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP37.10ZP37.11ZP37.12+4In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP37.10, ZP37.11, ZP37.12, ZP37.13, ZP37.14, ZP37.15, ZP37.16 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE98.1 · 7.438,76 € × 17.438,76 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP37.10 · 3.119,48 € × 13.119,48 € −4.319,28 €
Zusatzentgelt7.438,76 €

Auslösende OPS-Kodes7