ZE97.03 900 mg oder mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP36.03In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP36.03 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE97.03 · 6.055,38 € × 16.055,38 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP36.03 · 6.055,38 € × 16.055,38 € = gleich
Zusatzentgelt6.055,38 €

Auslösende OPS-Kodes1