ZE97.02 600 mg bis unter 900 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP36.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP36.02 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE97.02 · 4.369,90 € × 14.369,90 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP36.02 · 4.369,90 € × 14.369,90 € = gleich
Zusatzentgelt4.369,90 €

Auslösende OPS-Kodes1