ZE97.02 600 mg bis unter 900 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP36.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP36.02 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE97.02 · 4.347,36 € × 14.347,36 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP36.02 · 4.347,36 € × 14.347,36 € = gleich
Zusatzentgelt4.347,36 €

Auslösende OPS-Kodes1