ZE97.01 300 mg bis unter 600 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP36.01In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP36.01 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE97.01 · 2.032,02 € × 12.032,02 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP36.01 · 2.032,02 € × 12.032,02 € = gleich
Zusatzentgelt2.032,02 €

Auslösende OPS-Kodes1