ZE95.12 50,0 mg oder mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP34.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP34.12 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE95.12 · 8.123,74 € × 18.123,74 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP34.12 · 8.123,74 € × 18.123,74 € = gleich
Zusatzentgelt8.123,74 €

Auslösende OPS-Kodes1