ZE95.10 35,0 mg bis unter 40,0 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP34.10In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP34.10 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE95.10 · 5.585,00 € × 15.585,00 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP34.10 · 5.585,00 € × 15.585,00 € = gleich
Zusatzentgelt5.585,00 €

Auslösende OPS-Kodes1