ZE95.09 30,0 mg bis unter 35,0 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP34.09In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP34.09 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE95.09 · 4.810,74 € × 14.810,74 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP34.09 · 4.810,74 € × 14.810,74 € = gleich
Zusatzentgelt4.810,74 €

Auslösende OPS-Kodes1