ZE95.08 25,0 mg bis unter 30,0 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP34.08In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP34.08 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE95.08 · 4.057,81 € × 14.057,81 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP34.08 · 4.057,81 € × 14.057,81 € = gleich
Zusatzentgelt4.057,81 €

Auslösende OPS-Kodes1