ZE95.06 15,0 mg bis unter 20,0 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP34.06In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP34.06 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE95.06 · 2.538,67 € × 12.538,67 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP34.06 · 2.538,67 € × 12.538,67 € = gleich
Zusatzentgelt2.538,67 €

Auslösende OPS-Kodes1