ZE95.04 5,0 mg bis unter 10,0 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP34.04In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP34.04 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE95.04 · 1.014,45 € × 11.014,45 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP34.04 · 1.014,45 € × 11.014,45 € = gleich
Zusatzentgelt1.014,45 €

Auslösende OPS-Kodes1