ZE94.30 128 Thrombozytenkonzentrate und mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP33.30In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP33.30 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE94.30 · 32.484,31 € × 132.484,31 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP33.30 · 32.484,31 € × 132.484,31 € = gleich
Zusatzentgelt32.484,31 €

Auslösende OPS-Kodes2

  • 8-800.bw128 Thrombozytenkonzentrate und mehr
  • 8-800.ew128 pathogeninaktivierte Thrombozytenkonzentrate und mehr