ZE94.29 120 bis unter 128 Thrombozytenkonzentrate

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP33.29In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP33.29 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE94.29 · 30.485,27 € × 130.485,27 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP33.29 · 30.485,27 € × 130.485,27 € = gleich
Zusatzentgelt30.485,27 €

Auslösende OPS-Kodes2

  • 8-800.bv120 bis unter 128 Thrombozytenkonzentrate
  • 8-800.ev120 bis unter 128 pathogeninaktivierte Thrombozytenkonzentrate