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ZE94.0
2 Thrombozytenkonzentrate
Verwendung
Abrechenbar
— dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertet
Bewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
4 OPS
Erbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:
ZP33.01
ZP33.02
In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP33.01, ZP33.02 aus.
Katalog 2014
G-DRG-Version 2014
Entgelt berechnen
Fallpauschalenkatalog 2014
Anzahl
ZE94.0 · 749,64 € × 1
749,64 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP33.01 · 499,76 € × 1
499,76 €
−249,88 €
Zusatzentgelt
749,64 €
Auslösende OPS-Kodes
4
8-800.b1
2 Thrombozytenkonzentrate
8-800.e1
2 pathogeninaktivierte Thrombozytenkonzentrate
8-800.b2
3 Thrombozytenkonzentrate
8-800.e2
3 pathogeninaktivierte Thrombozytenkonzentrate
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2014