ZE93.28 845 g oder mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP32.28In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP32.28 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE93.28 · 31.785,58 € × 131.785,58 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP32.28 · 31.785,58 € × 131.785,58 € = gleich
Zusatzentgelt31.785,58 €

Auslösende OPS-Kodes1