ZE93.27 765 g bis unter 845 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP32.27In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP32.27 aus.
Katalog 2026aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2026

ZE93.27 · 53.957,87 € × 153.957,87 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP32.27 · 53.957,87 € × 153.957,87 € = gleich
Zusatzentgelt53.957,87 €

Auslösende OPS-Kodes1