ZE93.26 685 g bis unter 765 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP32.26In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP32.26 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE93.26 · 26.039,03 € × 126.039,03 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP32.26 · 26.039,03 € × 126.039,03 € = gleich
Zusatzentgelt26.039,03 €

Auslösende OPS-Kodes1