ZE93.25 605 g bis unter 685 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP32.25In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP32.25 aus.
Katalog 2024aG-DRG-Version 2024 und Pflegeerlöskatalog 2024

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2024

ZE93.25 · 38.953,81 € × 138.953,81 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP32.25 · 38.953,81 € × 138.953,81 € = gleich
Zusatzentgelt38.953,81 €

Auslösende OPS-Kodes1