ZE93.25 605 g bis unter 685 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP32.25In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP32.25 aus.
Katalog 2026aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2026

ZE93.25 · 43.233,32 € × 143.233,32 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP32.25 · 43.233,32 € × 143.233,32 € = gleich
Zusatzentgelt43.233,32 €

Auslösende OPS-Kodes1