ZE93.24 525 g bis unter 605 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP32.24In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP32.24 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE93.24 · 20.052,30 € × 120.052,30 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP32.24 · 20.052,30 € × 120.052,30 € = gleich
Zusatzentgelt20.052,30 €

Auslösende OPS-Kodes1