ZE93.23 445 g bis unter 525 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP32.23In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP32.23 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE93.23 · 17.419,22 € × 117.419,22 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP32.23 · 17.419,22 € × 117.419,22 € = gleich
Zusatzentgelt17.419,22 €

Auslösende OPS-Kodes1