ZE93.21 325 g bis unter 365 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP32.21In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP32.21 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE93.21 · 11.573,96 € × 111.573,96 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP32.21 · 11.573,96 € × 111.573,96 € = gleich
Zusatzentgelt11.573,96 €

Auslösende OPS-Kodes1