ZE93.19 245 g bis unter 285 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP32.19In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP32.19 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE93.19 · 8.837,26 € × 18.837,26 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP32.19 · 8.837,26 € × 18.837,26 € = gleich
Zusatzentgelt8.837,26 €

Auslösende OPS-Kodes1