ZE93.18 225 g bis unter 245 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP32.18In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP32.18 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE93.18 · 7.954,69 € × 17.954,69 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP32.18 · 7.954,69 € × 17.954,69 € = gleich
Zusatzentgelt7.954,69 €

Auslösende OPS-Kodes1