ZE93.15 165 g bis unter 185 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP32.15In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP32.15 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE93.15 · 6.165,56 € × 16.165,56 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP32.15 · 6.165,56 € × 16.165,56 € = gleich
Zusatzentgelt6.165,56 €

Auslösende OPS-Kodes1