ZE93.14 145 g bis unter 165 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP32.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP32.14 aus.
Katalog 2024aG-DRG-Version 2024 und Pflegeerlöskatalog 2024

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2024

ZE93.14 · 9.159,68 € × 19.159,68 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP32.14 · 9.159,68 € × 19.159,68 € = gleich
Zusatzentgelt9.159,68 €

Auslösende OPS-Kodes1