ZE93.14 145 g bis unter 165 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP32.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP32.14 aus.
Katalog 2021aG-DRG-Version 2021 und Pflegeerlöskatalog 2021

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2021

ZE93.14 · 8.026,05 € × 18.026,05 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP32.14 · 8.026,05 € × 18.026,05 € = gleich
Zusatzentgelt8.026,05 €

Auslösende OPS-Kodes1