ZE93.14 145 g bis unter 165 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP32.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP32.14 aus.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2020

ZE93.14 · 6.062,44 € × 16.062,44 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP32.14 · 6.062,44 € × 16.062,44 € = gleich
Zusatzentgelt6.062,44 €

Auslösende OPS-Kodes1