ZE93.13 125 g bis unter 145 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP32.13In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP32.13 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE93.13 · 4.521,01 € × 14.521,01 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP32.13 · 4.521,01 € × 14.521,01 € = gleich
Zusatzentgelt4.521,01 €

Auslösende OPS-Kodes1