ZE93.12 105 g bis unter 125 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP32.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP32.12 aus.
Katalog 2021aG-DRG-Version 2021 und Pflegeerlöskatalog 2021

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2021

ZE93.12 · 5.909,29 € × 15.909,29 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP32.12 · 5.909,29 € × 15.909,29 € = gleich
Zusatzentgelt5.909,29 €

Auslösende OPS-Kodes1