ZE93.12 105 g bis unter 125 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP32.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP32.12 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE93.12 · 4.010,61 € × 14.010,61 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP32.12 · 4.010,61 € × 14.010,61 € = gleich
Zusatzentgelt4.010,61 €

Auslösende OPS-Kodes1