ZE93.11 85 g bis unter 105 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP32.11In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP32.11 aus.
Katalog 2026aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2026

ZE93.11 · 6.144,27 € × 16.144,27 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP32.11 · 6.144,27 € × 16.144,27 € = gleich
Zusatzentgelt6.144,27 €

Auslösende OPS-Kodes1