ZE93.0 2,5 g bis unter 5 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP32.01ZP32.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP32.01, ZP32.02 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE93.0 · 228,06 € × 1228,06 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP32.01 · 114,03 € × 1114,03 € −114,03 €
Zusatzentgelt228,06 €

Auslösende OPS-Kodes2