ZE93.07 45 g bis unter 55 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP32.07In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP32.07 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE93.07 · 1.653,42 € × 11.653,42 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP32.07 · 1.653,42 € × 11.653,42 € = gleich
Zusatzentgelt1.653,42 €

Auslösende OPS-Kodes1