ZE93.03 10 g bis unter 15 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP32.03In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP32.03 aus.
Katalog 2026aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2026

ZE93.03 · 685,70 € × 1685,70 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP32.03 · 685,70 € × 1685,70 € = gleich
Zusatzentgelt685,70 €

Auslösende OPS-Kodes1