ZE92.17 30.400 mg bis unter 35.200 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP31.17In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP31.17 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE92.17 · 8.346,67 € × 18.346,67 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP31.17 · 8.346,67 € × 18.346,67 € = gleich
Zusatzentgelt8.346,67 €

Auslösende OPS-Kodes1