ZE92.12 16.000 mg bis unter 18.400 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP31.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP31.12 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE92.12 · 4.459,64 € × 14.459,64 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP31.12 · 4.459,64 € × 14.459,64 € = gleich
Zusatzentgelt4.459,64 €

Auslösende OPS-Kodes1