ZE92.0 800 mg bis unter 1.200 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
3 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP31.01ZP31.02ZP31.03In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP31.01, ZP31.02, ZP31.03 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE92.0 · 591,22 € × 1591,22 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP31.01 · 243,44 € × 1243,44 € −347,78 €
Zusatzentgelt591,22 €

Auslösende OPS-Kodes3