ZE92.0 800 mg bis unter 1.200 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
3 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP31.01ZP31.02ZP31.03In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP31.01, ZP31.02, ZP31.03 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE92.0 · 601,70 € × 1601,70 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP31.01 · 247,76 € × 1247,76 € −353,94 €
Zusatzentgelt601,70 €

Auslösende OPS-Kodes3