ZE92.08 7.600 mg bis unter 8.800 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP31.08In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP31.08 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE92.08 · 2.096,00 € × 12.096,00 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP31.08 · 2.096,00 € × 12.096,00 € = gleich
Zusatzentgelt2.096,00 €

Auslösende OPS-Kodes1