ZE84.02 2 Apherese-Thrombozytenkonzentrate

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP30.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP30.02 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE84.02 · 751,61 € × 1751,61 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP30.02 · 751,61 € × 1751,61 € = gleich
Zusatzentgelt751,61 €

Auslösende OPS-Kodes2

  • 8-800.902 Apherese-Thrombozytenkonzentrate
  • 8-800.d12 pathogeninaktivierte Apherese-Thrombozytenkonzentrate