ZE82.18 3.250 mg bis unter 3.650 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP29.18In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP29.18 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE82.18 · 12.647,70 € × 112.647,70 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP29.18 · 12.647,70 € × 112.647,70 € = gleich
Zusatzentgelt12.647,70 €

Auslösende OPS-Kodes1