ZE82.13 1.650 mg bis unter 1.850 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP29.13In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP29.13 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE82.13 · 6.417,30 € × 16.417,30 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP29.13 · 6.417,30 € × 16.417,30 € = gleich
Zusatzentgelt6.417,30 €

Auslösende OPS-Kodes1