ZE82.02 250 mg bis unter 350 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP29.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP29.02 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE82.02 · 1.059,17 € × 11.059,17 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP29.02 · 1.059,17 € × 11.059,17 € = gleich
Zusatzentgelt1.059,17 €

Auslösende OPS-Kodes1