ZE80.16 1.080 mg oder mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP28.16In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP28.16 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE80.16 · 181,55 € × 1181,55 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP28.16 · 181,55 € × 1181,55 € = gleich
Zusatzentgelt181,55 €

Auslösende OPS-Kodes1